„Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“: Studie fordert Grundgesetzänderung

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“: Studie fordert Grundgesetzänderung

Aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland geht hervor, dass eine Änderung des Grundgesetzes nötig sei, um den Klimaschutz in den Kommunen finanziell abzusichern.

Worum geht es?

Das Deutsche Institut für Urbanistik ist das größte wissenschaftliche Institut in Deutschland, das sich mit kommunalen Themenfeldern beschäftigt. Alleiniger Gesellschafter des als gemeinnützige GmbH geführten Instituts ist der Verein für Kommunalwissenschaften e. V. Im Auftrag der Klima-Allianz Deutschland hat das Difu nun eine Studie zum kommunalen Klimaschutz durchgeführt. Diese schlägt nach Anhörung einiger Experten die verfassungsrechtliche Einführung einer Gemeinschaftsaufgabe zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen vor. Dies habe zahlreiche Vorteile gegenüber der Umverteilung von Umsatzsteuereinnahmen.

Im Grundgesetz solle eine sogenannte „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“ verankert werden, die es ermöglichen würde, Haushaltsmittel des Bundes direkt an die Kommunen zu verteilen. Eine Finanzierung lokaler Klima-Projekte durch den Bund ist der aktuellen Rechtslage zufolge nämlich nur über zeitlich begrenzte Förderprogramme möglich. Die Studienautoren halten aber eine dauerhaft angelegte Finanzierungsbasis für dringend geboten. Ihren Berechnungen zufolge brauche die Städte und Gemeinden in Deutschland bis 2045 hochgerechnet mindestens 5,8 Milliarden Euro jährlich, um ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.

Die Studie wägt zwei Finanzierungskonzepte gegeneinander ab. Zunächst untersuchten die Autoren eine Finanzierung über Umsatzsteuereinnahmen, die aktuell nach Quoten auf Bund, Länder und Kommunen aufgeteilt werden. Diese Mittel seien allerdings nicht an Klimaschutzzwecke gebunden, sondern dienten auch der Finanzierung anderer Aufgaben. Die „Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz“ sei daher ein flexibleres Instrument, um die Mittel künftig dort einsetzen zu können, wo sie gebraucht werden. Dadurch ließe sich der reale Finanzbedarf nach Kommunen steuern, ohne starre Quoten einzuhalten; es ließen sich folglich gerade die finanzschwachen Kommunen gezielt unterstützen.

Bislang gibt es in Kommunen keine Pflicht, einen Anteil der verfügbaren Mittel in Klimaschutz zu investieren. Mit der Gemeinschaftsaufgabe würde sich dies ändern, weil die Mittel dann jährlich zielgenau zwischen Ländern, Bund und Kommunen verteilt würden. Bereits nach Art. 91 GG sind Gemeinschaftsaufgaben etwa der Agrar- und Küstenschutz sowie die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur. In den vergangenen Jahrzehnten sind immer mehr gemeinschaftlich finanzierte Bereiche hinzugekommen. Eine Erweiterung auf den Klimaschutz, der gerade in den Kommunen zentrale Aufgabe sei, wird daher empfohlen.

Praxishinweis

Derzeit gibt es keine politischen Bestrebungen, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. Die Hürden für eine Änderung sind grundsätzlich sehr hoch; im Bundestag müsste eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten dafür stimmen.

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Bildnachweis: FG Trade Latin, iStock-Fotografie: 1435661969

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