Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Geschrieben von: Schomerus

Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

Ein von einem gemeinnützigen Verein betriebenes Familienhotel ist keine steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtpflege, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistungen zu mindestens zwei Dritteln den in § 53 AO genannten hilfsbedürftigen Personen zugutekommen.

Zentraler Gegenstand des Urteils des BFH vom 21.09.2016 (Az. V R 50/15) war die Einordnung eines Familienhotels als steuerbegünstigte Einrichtung der Wohlfahrtspflege. Der Kläger ist ein eingetragener Verein. Der Verein ist Mitglied im katholischen Arbeitskreis, welcher seinerseits dem Deutschen Caritasverband angehörte. Der Kläger bezweckt seiner Satzung nach auch die Förderung von Familienerholung und -bildung.

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