„Recht auf Einsatz“ im Profisport?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Recht auf Einsatz“ im Profisport?

Die Grundsätze, nach welchen Bühnenkünstler einen pauschalen Schadensersatz von bis zu sechs Monatsgagen pro Spielzeit bei einer Verletzung des Beschäftigungsanspruchs erhalten, lassen sich nicht auf den Profimannschaftssport übertragen (BAG, Urt. v. 29.2.2024, Az. 8 AZR 359/22).

Worum geht es?

Der Kläger, ein professioneller Eishockeyspieler, fordert Schadensersatz von seinem Verein, da er trotz eines gültigen Vertrags nicht eingesetzt wurde. Sein Vertrag versprach ihm nicht nur eine feste Vergütung, sondern auch regelmäßige Einsatzzeiten, die aufgrund von Managemententscheidungen aber nicht eingehalten wurden.

Der Spieler argumentierte, dass diese Nichtbeschäftigung nicht nur seine Karriere, sondern auch seine finanziellen Verhältnisse negativ beeinflusst habe. Analog der Rechtsprechung für Bühnenkünstler verlangte er in der Folge sechs Monatsgehälter pauschalen Schadensersatz in Höhe von rund 38.200 Euro für sein durch das ausgefallene Training geschädigtes berufliches Fortkommen.

Der Verein verteidigte sich mit dem Argument, dass die Entscheidung, ihn nicht spielen zu lassen, aus sportstrategischen Gründen getroffen wurde und diese im Ermessen des Trainers liegen. Weiterhin führten sie an, dass keine spezifischen Einsatzgarantien im Vertrag festgelegt waren, und die allgemeinen Vertragsbedingungen keine ständige Einsatzpflicht vorsahen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Marcin Gierbisz, Canva-Fotografie

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