Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde

Sportplatz
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umsatzsteuerpflicht eines Sportvereins bei Zuschüssen einer Gemeinde

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich mit der Grundsatzfrage beschäftigt, ob Zuschüsse von Gemeinden zur Bewirtschaftung überlassener Anlagen an Sportvereine einen umsatzbaren Vorgang darstellen. Wird eine Sportanlage vom Sportverein für satzungsmäßige Zwecke selbst genutzt, liegen nicht umsatzsteuerbare (echte) Zuschüsse vor (Urteil vom 18.11.2021, V R 17/20).

Was ist passiert?

Gestritten wurde über die Zahlungen einer Gemeinde an einen Sportverein im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der von der Gemeinde überlassenen Sportanlage. Der Verein hatte mit der Gemeinde einen Nutzungsvertrag zur kostenfreien Nutzung der gemeindlichen Sportanlage zunächst über eine Laufzeit von 25 Jahre ab geschlossen. Nach Ablauf des Vertrages vereinbarten sie, dass der Verein gegen eine pauschale Kostenerstattung die Bewirtschaftung der gesamten Sportanlage übernimmt. Zusätzlich sollen im Einzelfall Maßnahmen getroffen werden zur Erhaltung der Bausubstanz.

Das Finanzamt nahm an, dass die Zahlungen der Gemeinde Entgelt für die Leistungen des Sportvereins seien und setze dementsprechend die Umsatzsteuer fest. Der Verein wehrte sich dagegen beim Finanzgericht.

Wie entschied das Gericht?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar