Kosten des Insolvenzverfahrens steuerlich absetzbar?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kosten des Insolvenzverfahrens steuerlich absetzbar?

Die Kosten eines Insolvenzverfahrens können weder als Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Veräußerungsgeschäften oder aus Vermietung und Verpachtung noch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich berücksichtigt werden (FG Hamburg, Urt. v. 19.10.2023, Az. 1 K 97/22).

Worum geht es?

Die Klägerin war zahlungsunfähig geworden, weshalb auf Antrag Dritter ein Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde. Zu diesem Zeitpunkt gehörten ihr zwei vermietete Mehrfamilienhäuser in Hamburg. Im Jahr 2017 wurden diese von der Insolvenzverwalterin veräußert, um die Außenstände zu begleichen. 

Nach Ende des Insolvenzverfahrens beantragte die Klägerin, die Kosten des Verfahrens als Werbungskosten von ihren Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften abzuziehen. Das Finanzamt lehnte dies jedoch ab, da es sich nicht um Werbungskosten im Sinne des § 9 I S. 1 EStG handele. 

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: photobyphotoboy, Canva-Fotografie 

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