News Vereinsrecht, Steuern, Gemeinnützigkeit

Gemeinnützigkeit bei Betriebs-Kitas: Reicht eine 25 %-Quote aus?

Die Finanzverwaltung konkretisiert die Rechtsprechung des Bundesfinanzhof und stellt klar: Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen fördern die Allgemeinheit nur dann, wenn mindestens 25 % der Betreuungsplätze nicht Beschäftigten von Vertragspartnern vorbehalten sind und diese Öffnung gegenüber der Allgemeinheit satzungsmäßig festgelegt ist.