Kommunen langen zu: Grundsteuer geht hoch

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kommunen langen zu: Grundsteuer geht hoch

In vielen deutschen Städten müssen sich die Immobilienbesitzer auf eine höhere Grundsteuer einstellen, wie eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigt.

Worum geht es?

Eine Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer zeigt, dass jede siebte Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern in diesem Jahr ihren Hebesatz erhöht hat. Dieser Faktor ist entscheidend dafür, wie hoch die Grundsteuer in einem Ort ausfällt. Damit steigt nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für Unternehmen die Belastung, denn auch die Gewerbesteuern gehen damit hoch.

Die Grundsteuer deckt rund 12 % der Steuereinnahmen einer Kommune. Aus denen werden dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und anderes bezahlt. Anders als die Grunderwerbssteuer zahlt man sie jedes Jahr. Die Zahlungspflicht gilt für Eigentümer sowie Mieter, denn Vermieter können sie über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Wie viel man zahlt, ist vor allem abhängig von dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das letzte Wort haben jedoch die Kommunen, denn sie legen die Hebesätze selbstständig fest. Die Spannbreite bei den Hebesätze und damit auch bei der Grundsteuer ist hoch. Die stärksten Erhöhungen gab es in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Die Industrie- und Handelskammer sieht mehrere Gründe dafür, dass die Kommunen stärker zulangen. Viele der Gemeinden seien von der kommunalen Finanzaufsicht aufgefordert worden, ihre Deckungslücken durch Mehreinnahmen zu schließen. Außerdem bereiteten sie sich auf die anstehende Grundsteuer-Reform vor; um das zukünftige Aufkommen zu sichern, erhöhen die Gemeinden vorsorglich bereits heute die Sätze.

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat dies vorgeschrieben, weil bislang mit veralteten Grundstückswerten gerechnet wird. Im Westen werden die Grundstücke nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Werte sogar noch älter.

Da sich die Werte von Grundstücken seitdem sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, welche nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz nicht mehr zur vereinbaren sind. Erste Klagen gegen diese Reform laufen bereits.

Praxishinweis

Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf den Grundstückswerten. Diese sogenannten Einheitswerte werden mit einem einheitlichen Faktor, der sogenannten Steuermesszahl, und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert.

Grundbesitz, der von einer gemeinnützigen Körperschaft für unmittelbar diese Zwecke Wecke benutzt wird oder diesen gemeinnützigen Zwecken dient, ist von der Grundsteuer befreit.

Bildnachweis: Andreas Steidlinger, Stock-Fotografie-ID: 1373144936

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