Eigentümerlobby vor BVerfG: Haus und Grund e. V. geht weiter gegen Mietpreisbremse vor
Der Verbandspräsident des Eigentümerverbands Haus und Grund kündigte an, gegen die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse notfalls auch vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Worum geht es?
Um Begrenzungen zu schaffen und damit Mieten nicht noch weiter in die Höhe schießen, wurde bereits zum 01.06.2015 die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt. Anders als bei den Bestandsmieten, bei denen eine allgemeine Grenze für Mieterhöhungen von 20 Prozent in drei Jahren gilt, sieht die Mietpreisbremse eine Grenze von zehn Prozent höherer Miete für Neuvermietungen vor. Die neue Miete einer Wohnung darf also nur zehn Prozent höher liegen als die der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dies gilt allerdings nur für Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt; darüber, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.
Um die Wirksamkeit zu verstärken, hatte bereits die vorherige Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart, die Mietpreisbremse und Modernisierungsumlagen anzupassen. Zum 01.01.2019 wurden die geplanten Änderungen umgesetzt. Im April 2022 wurden die Regelungen ein weiteres Mal nachgebessert. Die Regierungspartner SPD und FDP haben sich nun nach einem langen Ringen auf eine Verlängerung der Mietpreisbreme in angespannten Wohnungsmärkten bis 2029 geeinigt. Die SPD forderte schon seit Monaten mehr Einsatz von Bundesjustizminister Marco Buschmann. Die Mietpreisbremse wäre Ende 2025 ausgelaufen. Die Länder brauchen jedoch eineinhalb Jahre Vorlauf für eine Verlängerung.
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Bildnachweis: Leonsbox, iStock-Fotografie: 1663517826
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