Nach Genderverbot nun auch Cannabis-Verbot

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Nach Genderverbot nun auch Cannabis-Verbot

In Bayern hat das Kabinett beschlossen, das Kiffen auf Volksfesten und in Biergärten sowie im Englischen Garten in München komplett zu verbieten; zudem sollen Kommunen den Cannabis-Konsum in bestimmten Bereichen untersagen können (Beschluss des bayerischen Kabinetts v. 16.4.2024).

Worum geht es?

Seit dem 01.04.2024 ist der Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen müssen allerdings 100 Meter Abstand zu Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen gehalten werden. Auch darf generell nicht in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen konsumiert werden. Mit dieser Regelung geht schon jetzt faktisch ein Verbot für Volksfeste zumindest tagsüber einher, da hier unweigerlich auf Kinder und Jugendliche getroffen wird.

Die bayerische Staatsregierung hat nun beschlossen, dass das Rauchen von Cannabis in Biergärten und auf Volksfesten komplett verboten sein soll. Dieses Verbot soll auch in öffentlichen Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München oder etwa dem Hofgarten in Bayreuth gelten. Mit dem Verbot sollen Nichtraucher und vor allem Kinder und Jugendliche geschützt werden.

Studien hätten gezeigt, dass die passive Inhalation von Cannabis-Rauch zu einer THC-Konzentration im Blut führen und sich somit schädliche auf die Gesundheit auswirken könne. Mit den neuen Verboten solle vor allem Klarheit geschaffen werden. In Gaststätten und Festzelten gelte ohnehin ein allgemeines Rauchverbot. Für den Konsum von Cannabis werde dieses nun auch auf die Außengelände ausgeweitet. Ziel sei es, nachvollziehbarere Regeln zu schaffen, die für die Veranstalter und Polizei realistisch umsetzbar seien. Die Änderungen sollen im Gesundheitsschutzgesetz festgeschrieben werden.

Die Staatsregierung plant zudem, den Kommunen Spielraum zu geben, an Orten, wo sich regelmäßig viele Menschen auf engen Raum aufhalten, selbst weitere Verbotszonen einzurichten. Gemeint seien hiermit insbesondere Sehenswürdigkeiten, Freizeitparks oder Freibäder. Hierfür will man eine Verordnungsermächtigung im Gesundheitsschutzgesetz vorsehen. Auch sollen Kommunen den Konsum auf öffentlichen Plätzen verbieten können, wenn dort übermäßig konsumiert und in Folge regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden.

Praxishinweis

Den bundesweit ersten Cannabis-Bußgeldkatalog hat das bayerische Gesundheitsministerium bereits veröffentlicht. Die Regel- und Rahmensätze gelten für einen vorsätzlichen Erstverstoß; wer innerhalb von drei Jahren die gleiche Ordnungswidrigkeit schon einmal begangen hat, soll jeweils das Doppelte zahlen.

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Bildnachweis: Tanatura, Canva-Fotografie

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