Steigung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Steigung der Schwellenwerte für Unternehmensgrößenklassen

Bereits im Dezember hatte das Bundesministerium der Justiz eine Formulierungshilfe zu Änderungen des HGB und dessen Einführungsgesetz veröffentlicht. Nun wurde dies auch in den Gesetzesentwurf mit aufgenommen, den die Bundesregierung am 17.1.2024 beschlossen hat.

Worum geht es?

Die monetären Schwellenwerte zur Bestimmung des Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht sollen jeweils um rund 25% angehoben werden. Von der Neuregelung sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen profitieren.

Die monetären Schwellenwerte legen fest, wann ein Unternehmen von einem „Kleinstunternehmen“ zu einem „kleinen“ Unternehmen, von einem „kleinen“ zu einem „mittelgroßen“ Unternehmen und von einem „mittelgroßen“ zu einem „großen“ Unternehmen im Sinne des Handelsgesetzbuches hochgestuft wird.

Von der Unternehmensgröße hängen unter anderem die Bilanzierungs- und Berichtspflichten des Unternehmens ab. Ein „kleines“ Unternehmen habe deutlich weniger intensive Pflichten, als ein „großes“ Unternehmen. Durch die Anhebung würden viele Unternehmen in eine niedrigere Größenklasse rutschen, was für sie mit einer deutlichen Reduzierung des bürokratischen Aufwands und erheblichen Kostensenkungen verbunden sei.

Rund 650 Millionen Euro pro Jahr Entlastungspotential für die Wirtschaft sollen damit einhergehen. Von der Anhebung der Schwellenwerte würden etwa 52.000 Unternehmen profitieren. Hierunter fallen Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften. Künftig würden knapp 11.200 „kleine“ Unternehmen als „Kleinstunternehmen“ klassifiziert.

Praxishinweis

Die Schwellenwertanhebung dient der Umsetzung der Delegierten Richtlinie 2023/2775 der Kommission vom 17.10.2023 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Die europäischen Regelungen ermöglichen es laut Bundesministerium der Justiz, die Anhebung auch rückwirkend für das Geschäftsjahr 2023 geltend zu machen.

Bildnachweis: Hispanolistic, Stock-Fotografie-ID: 1468025006 

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