Grenzen verbandsautonomer Entscheidungen: Zur Aussetzung einer automatischen Rot-Sperre durch die FIFA

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Grenzen verbandsautonomer Entscheidungen: Zur Aussetzung einer automatischen Rot-Sperre durch die FIFA

Die Entscheidung der FIFA, die automatische Spielsperre gegen US-Nationalspieler Folarin Balogun für das WM-Achtelfinale auszusetzen, löste erhebliche verbandsrechtliche Diskussionen aus.

Worum geht es?

Die Aufhebung der automatischen Spielsperre gegen den US-Nationalspieler Folarin Balogun sorgte während der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 für erhebliche Diskussionen.

Nachdem Balogun im Spiel gegen Bosnien-Herzegowina die Rote Karte gesehen hatte, setzte die FIFA die Vollstreckung der daraus folgenden Sperre für das Achtelfinale gegen Belgien aus. Auslöser der öffentlichen Diskussion war die Aussage des damaligen US-Präsidenten Donald Trump, er habe FIFA-Präsident Gianni Infantino telefonisch um eine Überprüfung der Sperre gebeten. Kurz darauf teilte die FIFA mit, die Disziplinarkommission habe die Vollstreckung der Sperre ausgesetzt und Balogun stattdessen für ein Jahr unter Bewährung gestellt. Als Rechtsgrundlage verwies die FIFA lediglich auf Art. 27 FIFA-Disziplinar-Kodex.

Wie ist die Entscheidung rechtlich zu bewerten?

Ausgangspunkt ist Art. 66 Abs. 4 FIFA-Disziplinar-Kodex, wonach ein Platzverweis automatisch eine Sperre für das unmittelbar folgende Spiel nach sich zieht. Nach Art. 66 Abs. 5 FIFA-Disziplinar-Kodex bleibt diese Sperre grundsätzlich selbst dann bestehen, wenn das betreffende Spiel später abgebrochen, annulliert, wiederholt oder anders gewertet wird.

Ergänzend bestimmt Art. 10.5 der FIFA World Cup 2026 Competition Regulations für die Weltmeisterschaft ebenfalls eine obligatorische Spielsperre nach einer Roten Karte. Als turnierspezifische Sonderregelung (lex specialis) unterstreicht diese Vorschrift den zwingenden Charakter der automatischen Sperre. Zudem hatte die FIFA die Geltung dieser Regelung mit einem Rundschreiben vom 12. Mai 2026 gegenüber den teilnehmenden Nationalverbänden nochmals ausdrücklich bestätigt.

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Bildnachweis: Michael Derrer Fuchs, Stock-Fotografie-ID: 2281725623

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