Können Fußballvereine gemeinsame Transferbeschränkungen rechtmäßig vereinbaren?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Können Fußballvereine gemeinsame Transferbeschränkungen rechtmäßig vereinbaren?

Ein zwischen portugiesischen Profifußballvereinen während der Covid-19-Pandemie vereinbarter gegenseitiger Abwerbeverzicht für Spieler stellt zwar grundsätzlich eine koordinierte Beschränkung des Transfermarkts dar, kann jedoch im Einzelfall mit Art. 101 AEUV vereinbar sein (EuGH, Urt. v. 30.04.2026, Az. C-133/24).

Worum geht es?

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine während der Covid-19-Pandemie geschlossene Vereinbarung zwischen portugiesischen Profifußballvereinen der ersten und zweiten Liga. Die Vereine sowie die Verantwortlichen der Profiliga hatten öffentlich erklärt, dass Spieler, welche ihre Arbeitsverträge pandemiebedingt einseitig kündigten, nicht von anderen Vereinen der Liga abgeworben oder verpflichtet werden sollten.

Die portugiesische Wettbewerbsbehörde bewertete diese Absprache allerdings als wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung zwischen Unternehmen. Sie ging davon aus, dass die beteiligten Vereine als Unternehmen im Sinne des europäischen Kartellrechts handelten und die Vereinbarung geeignet gewesen sei, den Wettbewerb auf dem Transfermarkt für Profifußballspieler erheblich einzuschränken.

Mehrere Vereine wandten sich gegen diese Bewertung und erhoben Klage. Das zuständige nationale Gericht legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) daraufhin Fragen zur Auslegung von Art. 101 AEUV vor.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: simonkr, Stock-Fotografie-ID: 637136152

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