Verein „Klimaseniorinnen“ vor dem EGMR erfolgreich: Klimaschutz als Menschenrecht

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Verein „Klimaseniorinnen“ vor dem EGMR erfolgreich: Klimaschutz als Menschenrecht

Der EGMR hat zum ersten Mal über eine Klimaklage entschieden und die Schweiz wegen unzureichender Klimaschutzmaßnahmen verurteilt (EGMR, Urt. v. 9.4.2024, Az. 53600/20).

Worum geht es?

Bei dem Kläger handelt es sich um „Die Klimaseniorinnen“, einen Schweizer Verein, der mittlerweile rund 2.500 Mitglieder in der Schweiz mit einem Durchschnittsalter von 73 Jahren zählt. Die Klimaseniorinnen hatten beim EGMR Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Es war die erste Klimaklage überhaupt, die vor dem EGMR angehört wurde. Unterstützt wurden sie hierbei von Greenpeace.

Sie waren der Meinung, die Schweiz müsse mehr dafür tun, um den globalen Temperaturanstieg um mehr als 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu verhindern. Die Klimaseniorinnen argumentieren, dass gerade sie als ältere Menschen aufgrund der altersbedingt beeinträchtigten Thermoregulation besonders stark vom Klimawandel betroffen seien. Dieser führe unter anderem zu stärkeren Hitzewellen, wodurch ihr Leben sowie ihre physische und mentale Gesundheit gefährdet seien.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Africa Images, Canva-Fotografie

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