Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

AEAO
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum sog. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) ergänzende Änderungen vorgenommen, die unter anderem die Besteuerung für gemeinnützige Einrichtungen beeinflussen (BMF Schreiben v. 12.01.2022). Die wesentlichen Punkte haben wir nachfolgend zusammengestellt.

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