Besteuerung von Freikarten
Der Empfang einer Freikarte für Sport- oder Kulturveranstaltung kann ein einkommensteuerlicher Vorgang sein und unterliege dementsprechend der Steuerpflicht. Dies stellte die Berliner Finanzverwaltung in einem Merkblatt fest (FinBeh Berlin, 1.7.2021, III B – S2297 b -2/2014 – 3).
Was steht im Merkblatt?
Häufig vergeben Vereine und gemeinnützige Einrichtungen Freikarten für Kultur- und Sportveranstaltungen. Jedoch ist die Steuerpflicht den Zuwendenden und Empfängern zumeist nicht bekannt. Aus dem ursprünglichen Geschenk entsteht so eine steuerliche Belastung für den Empfänger.
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Bild: IMAGO / Sämmer/ 149468613
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