Besteuerung von Freikarten

Besteuerung von Freikarten
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Besteuerung von Freikarten

Der Empfang einer Freikarte für Sport- oder Kulturveranstaltung kann ein einkommensteuerlicher Vorgang sein und unterliege dementsprechend der Steuerpflicht. Dies stellte die Berliner Finanzverwaltung in einem Merkblatt fest (FinBeh Berlin, 1.7.2021, III B – S2297 b -2/2014 – 3).

Was steht im Merkblatt?

Häufig vergeben Vereine und gemeinnützige Einrichtungen Freikarten für Kultur- und Sportveranstaltungen. Jedoch ist die Steuerpflicht den Zuwendenden und Empfängern zumeist nicht bekannt. Aus dem ursprünglichen Geschenk entsteht so eine steuerliche Belastung für den Empfänger.

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Bild: IMAGO / Sämmer/ 149468613

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