Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz sind umsatzsteuerfrei

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Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz sind umsatzsteuerfrei

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz von der Umsatzsteuer befreit sind (FG Münster, Urteil v. 25.01.2022, Az. 15 K 3554/18 U).

Worum ging es?

Die Klägerin betreibt eine Seniorenresidenz, welche aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht. Die Bewohner leben in einer eigenen Wohnung in der Residenz und erhalten zugleich altersgerechte Unterstützungsleistungen. Die Leistungen werden von Mitarbeitern des Pflegeheims erbracht. Zwischen den Bewohnern und der Seniorenresidenz wurden Betreuungsverträge abgeschlossen.

Strittig war zwischen der Seniorenresidenz und dem zuständigen Finanzamt, ob die Betreuungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Die Klägerin vertrat diese Auffassung, da die erbrachten Leistungen ihrer Ansicht nach zumindest teilweise eng mit der Pflege und der Betreuung von hilfsbedürftigen Personen zusammenhängen und somit nach dem Umsatzsteuergesetz steuerbefreit sind. Das Finanzamt stimmte dieser Auffassung nicht zu. Nach Klageerhebung befasste sich das Finanzgericht Münster mit der Angelegenheit.

Betreuung hilfsbedürftiger Menschen

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