Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen?

Kryptowährungen
Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen?

Digitale Währungen existieren zwar nur als virtuelle Datensätze, die durch den Weiterverkauf erzielten Gewinne sind jedoch real. Eine Steuerbarkeit muss daher gegeben sein (BFH, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22).

Worum geht es?

Zwischen 2014 und 2016 erwarb ein Mann aus Nordrhein-Westfalen 24 Bitcoins für insgesamt 22.585 Euro. Es folgten mehrere Tauschgeschäfte in andere Kryptowährungen. Er verkaufte seine Position Ende des Jahres 2017 und erzielte hierdurch einen Gewinn in Höhe von 3,4 Millionen Euro. Das Finanzamt setzte daraufhin 1,4 Millionen Euro Einkommenssteuer fest.

Der Mann wehrte sich hiergegen mit der Argumentation, Kryptowährungen seien nichts Greifbares, Tatsächliches und können daher auch keine Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 I S. 1 Nr. 2 S. 1 EstG darstellen, mithin nicht der Einkommenssteuer unterliegen.

Daneben bestünde auch ein strukturelles Vollzugsdefizit. Weil Krypto-Anleger ihre Profile häufig verschleiern, wäre es dem Fiskus gar nicht erst möglich, die Steuern gerecht und gleichmäßig zu kassieren.

Wie hat das oberste Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Grandbrothers / Stock-Fotografie-ID:1318513754

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