Sachspendenbewertung bei disquotalen GmbH-Anteilen: Was müssen Stiftungen beachten?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Sachspendenbewertung bei disquotalen GmbH-Anteilen: Was müssen Stiftungen beachten?

Die Bewertung eines an eine gemeinnützige Stiftung gespendeten, disquotal ausgestatteten GmbH-Anteils kann bei zeitlich ungewisser Liquidation auf einem Ertragswert mit sachgerechtem Zuschlag beruhen (BFH, Beschl. v. 08.04.2026, Az. X B 45/25).

Worum geht es?

Der Erblasser war wirtschaftlich an einer GmbH beteiligt, deren Beteiligungsstruktur vor einer Übertragung auf eine gemeinnützige Stiftung umgestaltet wurde. Ein Geschäftsanteil über 89 % des Stammkapitals erhielt nur noch 1 % der Gewinnbezugs- und Stimmrechte, blieb jedoch zu 89 % am Liquidationserlös beteiligt. Dieser disquotal ausgestattete Anteil wurde anschließend an die Stiftung gespendet. Da zum Zeitpunkt der Spende offen war, ob und wann die Gesellschaft überhaupt liquidiert werden würde, war zugleich ungewiss, welchen wirtschaftlichen Wert die überproportionale Beteiligung an einem künftigen Liquidationserlös tatsächlich hatte.

Die Stiftung stellte eine Zuwendungsbestätigung über mehr als 8,3 Mio. € aus. Grundlage war eine Bewertung nach dem sog. Stuttgarter Verfahren. Dieses Verfahren war für ertragsteuerliche Zwecke jedoch bereits durch § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG a.F. ausgeschlossen. Das Finanzamt erkannte den geltend gemachten Spendenabzug deshalb nur in deutlich geringerem Umfang an.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: Andrii Yalanskyi, Stock-Fotografie-ID: 1396297414

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar