Wann unterliegt eine ausländische Stiftung der deutschen Ersatzerbschaftsteuer?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann unterliegt eine ausländische Stiftung der deutschen Ersatzerbschaftsteuer?

Eine in der Schweiz errichtete und in Deutschland verwaltete, nichtrechtsfähige Stiftung unterliegt nicht der Ersatzerbschaftsteuer nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG (BFH, Urt. v. 04.06.2025, Az. II R 30/22).

Worum geht es?

Die Klägerin ist eine nach schweizerischem Recht errichtete Stiftung, die bereits im Jahr 1959 als Familienstiftung gegründet wurde. Ihr satzungsmäßiger Zweck besteht in der Unterstützung von Familienangehörigen der Stifterin. Der formelle Sitz der Stiftung befindet sich in der Schweiz. Allerdings wurde die Stiftung seit ihrer Errichtung tatsächlich von Deutschland aus verwaltet, da sämtliche Mitglieder des Stiftungsrats ihren Wohnsitz in Deutschland hatten und dort auch die Geschäftsführung sowie die Vermögensverwaltung erfolgte.

Die Stiftung übermittelte im Jahr 2020 dem zuständigen Finanzamt (FA) vorsorglich Angaben, wie sie für ersatzerbschaftsteuerpflichtige Familienstiftungen erforderlich sind. Daraufhin setzte das FA Ersatzerbschaftsteuer fest, gestützt auf § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, da die Stiftung im Inland verwaltet wurde.

Zwischen den Beteiligten ist jedoch streitig, ob diese Vorschriften auch auf eine Stiftung Anwendung finden, die zwar nach ausländischem Recht gegründet wurde, deren tatsächlicher Verwaltungssitz jedoch in Deutschland liegt, und die zugleich nach deutschem Recht möglicherweise nicht als rechtsfähig anzusehen ist.

Das Finanzgericht Niedersachsen hatte die Steuerpflicht bejaht und argumentiert, dass es für die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG ausreiche, wenn die Stiftung nach irgendeiner Rechtsordnung als rechtsfähig gilt, sodass auch ausländische Stiftungen erfasst seien. Die Klägerin legte hiergegen Revision ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: M.photostock, Stock-Fotografie-ID: 2163640206

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar