Mitglied muss Satzung kennen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Mitglied muss Satzung kennen

Kennt ein Gewerkschaftsmitglied die Satzung der Gewerkschaft nicht, so geht dies zu Lasten des Mitglieds.

Das LG Frankfurt hatte sich in seinem Urteil vom 27.04.2018 (Az. 2-30 O 238/17) über die Klage einer Industriegewerkschaft gegen einer seiner Mitglieder zu entscheiden. Im Kern ging es um Abführung einer Vergütung i.H.v. ca. 50.000,00 EUR, die der Beklagte für seine Tätigkeit als Aufsichtsrat einer anderen Gesellschaft erhalten hat. In der Satzung der Gewerkschaft heißt es u.a.: „Das Mitglied hat Einkünfte aus Mitbestimmungsfunktionen (…) abzuführen. Das nähere wurde durch eine vom Vorstand erlassene Richtlinie geregelt. Der Beklagte berief sich u.a. darauf, dass er von der Satzung und der Abführungspflicht keine Kenntnis gehabt habe.

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar