Keine Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Keine Wiedereingliederung des SV Wilhelmshaven

Auch wenn einem Fußballverein grundsätzlich ein Anspruch auf Wiedereingliederung in eine Liga zusteht, kann dem die praktische Umsetzbarkeit entgegenstehen.

Der Kläger des Rechtsstreits vor dem OLG Bremen (Urteil vom 30.11.2018, Az. 2 U 44/18) ist der oben genannte Fußballverein. Der Beklagte ist der Norddeutsche Fußballverband (NFV), welcher Mitglied des Deutschen Fußballbundes e.V. (DFB) ist. Letzterer ist Mitglied des Fußballweltverbandes FIFA. Der Kern des Rechtsstreites liegt darin begründet, dass der Kläger sich weigerte, zwei argentinischen Vereinen Ausbildungsvergütungen i.H.v. insgesamt 157.500,- EUR für einen Spieler zu zahlen, der dort seine Lehrjahre verbracht hat und 2007 für ein halbes Jahr als Vertragsspieler i.S.d. DFB-Spielordnung beim Kläger spielte. Nachdem der Fußballverein die Vergütungen nicht zahlte, ordnete die FIFA zunächst Punktabzüge an und verlangte dann vom DFB den Zwangsabstieg des Vereins aus der Regionalliga. Diesen beschloss der NFV als Mitglied des DFB am 13.01.2014. Diesen Beschluss erklärte der BGH mit Urteil vom 20.09.2016 (Az. II ZR 25/15) für nichtig. Neben Schadensersatz begehrt der Fußballverein die Wiedereingliederung von der Bezirksliga Weser-Ems 2 in die Regionalliga Nord.

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