Abhängige Tätigkeit eines Trainers
Ein Trainer gilt als in den Betrieb eingegliedert, wenn er mit einer Trainerlizenz Mitglieder eines Vereins trainiert, obwohl er in seiner eigentlichen Tätigkeit als Trainer weisungsfrei tätig ist und im Vorstand des Vereins ist, so hat das Landessozialgericht von Mecklenbeck-Vorpommern (LSG) entschieden.