NGOs klagen: Freie Zugänglichkeit von europäischen Normen

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

NGOs klagen: Freie Zugänglichkeit von europäischen Normen

EU-Normen, die Standards für Produkte festlegen, sind Teil des Unionsrechts und müssen daher frei zugänglich für EU-Bürger sein (EuGH, Urt. v. 5.3.2024, Az. C-588/21).

Worum geht es?

Zwei gemeinnützige Organisationen, Public.Resource.Org und Right to Know, die sich dafür einsetzen, Rechtsvorschriften für alle Bürger frei zugänglich zu machen, beantragten bei der EU-Kommission Zugang zu harmonisierten technischen Normen über die Sicherheit von Spielzeugwaren. Sie beriefen sich hierbei auf das „James Elliott“-Urteil, in dem der EuGH harmonisierte Normen als Teil des Unionsrechts einstufte, und folgerten daraus, dass der Zugang zu ihnen frei und unentgeltlich sein müsse.

Die Kommission sah das anders und verweigerte den Zugang zu den Normen. Auch die Klage der Organisationen vor dem EuG scheiterte. Dieses beurteilte das öffentliche Interesse an einem funktionierenden europäischen Normungssystem als vorrangig gegenüber einem freien und unentgeltlichen Zugang zu den harmonisierten Normen.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: RollingCamera, Canva-Fotografie

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