FIFA-Berufung erfolglos: Regelungen um Spielervermittler kartellrechtswidrig

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

FIFA-Berufung erfolglos: Regelungen um Spielervermittler kartellrechtswidrig

Im Berufungsverfahren bestätigte der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf, dass die FIFA-Regelungen für die Zusammenarbeit mit Spielvermittlern kartellrechtswidrig sind (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.3.2024, Az. VI U 2/23).

Worum geht es?

Im Dezember 2022 verabschiedete die FIFA ein Regelwerk über die Zusammenarbeit mit Spielervermittlern (FFAR). Dieses enthält verschiedene Bestimmungen zur inhaltlichen Ausgestaltung von Verträgen mit diesen, darunter auch eine Obergrenze für ihre Vergütung (sogenannte Service-Fee-Deckelung).

Auf Antrag dreier Spielervermittler erließ das LG Dortmund am 24.05.2023 durch Urteil eine einstweilige Verfügung, die der FIFA die Anwendung und Durchsetzung dieser Bestimmungen untersagt. Dem DFB verbot das Gericht einstweilen, diese Bestimmungen in nationales Verbandsrecht umzusetzen, sie anzuwenden oder durchzusetzen.

Hiergegen richten sich die Berufungen der FIFA und des DFB.

Wie entschied das Gericht?

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Bildnachweis: Dean Drobot, Canva-Fotografie 

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