Wann ist ein Sportlehrer im Verein selbstständig tätig?
Es besteht keine Sozialversicherungspflicht bei der Tätigkeit eines Golflehrers mit PGA-Status auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 20.9.2023, L 5 BA 1650/22).
Worum geht es?
Die Beteiligten streiten um den sozialversicherungsrechtlichen Status eines Golflehrers, der aufgrund eines Dienstleistungsvertrags mit einem Golfclub Unterricht erteilte. Der Golflehrer hatte einen vom Verband der Berufsgolfer anerkannten Status (sogenannten PGA-Status).
Der Vertrag kennzeichnet den Golflehrer als selbstständigen Dienstleister und nicht als Angestellten des Clubs. Zentrale Bestandteile des Vertrags sind die selbstständige Durchführung des Golfunterrichts und die Nutzung der Clubanlagen gegen Entgelt, wobei der Golflehrer weitgehend frei in der Gestaltung seiner Arbeitszeit und seiner Lehrmethoden ist. Die beklagte zuständige Sozialversicherungsbehörde, forderte zunächst die Einstufung als abhängige Beschäftigung, was Versicherungspflichten nach sich gezogen hätte.
Der Golflehrer und der Club setzten sich jedoch für die Anerkennung der Tätigkeit als selbstständig ein, unterstützt durch detaillierte Vertragsvereinbarungen und die tatsächliche Handhabung ihrer Geschäftsbeziehung, die große Autonomie und unternehmerisches Risiko auf Seite des Golflehrers betonten. Die Argumentation zog auch spezifische Investitionen des Golflehrers in Arbeitsmittel und die eigenständige Beschäftigung einer Bürohilfe zur Verwaltung seiner Geschäfte mit in Betracht.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Drazen Zigic, Canva-Fotografie
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