Ersatzjob nach rechtswidriger Kündigung: Doppelter Urlaubsanspruch?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Ersatzjob nach rechtswidriger Kündigung: Doppelter Urlaubsanspruch?

Hat ein zu Unrecht gekündigter Arbeitnehmer einen anderen Job aufgenommen, muss er sich während des Doppelarbeitsverhältnisses vom neuen Arbeitgeber erhaltenen Urlaub auf Urlaubsansprüche gegen seinen alten Arbeitgeber anrechnen lassen (BAG, Urt. v. 5.12.2023, Az. 9 AZR 230/22).

Worum geht es?

Einer Fleischereifachverkäuferin in einem Supermarkt war fristlos gekündigt worden. Ihre Kündigungsschutzklage ergab jedoch, dass die Kündigung rechtswidrig erfolgte und das Arbeitsverhältnis damit nicht auflöste. Das Arbeitsverhältnis endete schließlich im Folgejahr aufgrund einer außerordentlichen Kündigung.

In der Zwischenzeit hatte sie allerdings einen neuen Job angenommen und bei dem neuen Arbeitgeber auch bereits Urlaub genommen. Von dem Supermarkt verlangte die Verkäuferin die Abgeltung vertraglichen Mehrurlaubs und meinte, der bei der neuen Firma erhaltene Urlaub sei auf den Mehrurlaub nicht anzurechnen. Die Wertungen des Bundesurlaubsgesetzes zum gesetzlichen Mindesturlaub ließen sich nicht auf den Mehrurlaub übertragen.

Ihre Klage scheiterte vor sowohl dem ArbG als auch dem LAG.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: Chalirmpoj Pimpisarn, Canva-Fotografie

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