Kündigungsschutzklage gegen FSV Mainz 05: Keine Einigung im Gütetermin

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kündigungsschutzklage gegen FSV Mainz 05: Keine Einigung im Gütetermin

Nach einem pro-palästinensischen Post möchte sich der FSV Mainz 05 von ihrem Spieler Anwar El Ghazi trennen. Eine Einigung ist im Gütetermin jedoch nicht zustande gekommen (AG Mainz, Verhandlung v. 10.1.2024).

Worum geht es?

Bereits am 15.10.2023 postete der Fußballspieler Anwar El Ghazi auf der Plattform Instagram den pro-palästinensischen Spruch „From the river to the sea, palestine will be free“. Die Parole wird regelmäßig auf Demonstrationen und in sozialen Netzwerken verwendet. Gemeint ist damit, dass Palästina auf dem Gebiet vom Jordan bis zum Mittelmeer „frei“ sein, also dass der Staat Israel in seiner jetzigen Form und Verfassung nicht weiter existieren soll.

In einem im November folgenden Post stellte er klar, dass er sich nicht von seinen nach dem Hamas-Angriff auf Israel getätigten Posts distanzieren werde. Bereits nach dem Post im Oktober reagierte der FSV Mainz 05 prompt und stellte El Ghazi vom Trainings- und Spielbetrieb frei und mahnte ihn ab. 

Nach dem Statement im November zog der Verein endgültig die Reißleine und beendigte das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung im Sinne des § 626 I BGB. Für einen Kündigungsgrund kommen mehrere Anhaltspunkte in Betracht, doch die Verhaltensweisen sind nicht isoliert zu betrachten. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn es dem Arbeitgeber unzumutbar ist, das Ende der Vertragslaufzeit abzuwarten.

Gegen diese Kündigung erhob El Ghazi vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage.

Wie lief die Verhandlung ab?

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Bildnachweis: taranchic, Stock-Fotografie-ID: 1362890232 

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