Kann eine Vereinsspende den Jagdschein kosten?
Förderzahlungen an einen als gesichert rechtsextrem eingestuften Verein begründen regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit und rechtfertigen die Versagung der Verlängerung eines Jagdscheins (VG Lüneburg, Urt. v. 15.06.2026, Az. 4 A 38/26).
Worum geht es?
Der Kläger war über einen Zeitraum von rund 15 Jahren Inhaber eines Jagdscheins. Im Rahmen der turnusmäßigen Überprüfung seiner persönlichen Zuverlässigkeit verweigerte die zuständige Waffenbehörde im Januar 2026 jedoch die Verlängerung des Jagdscheins. Anlass hierfür waren regelmäßige Förderzahlungen, die von seinem Bankkonto an den Verein „Ein Prozent e.V.“ geleistet worden waren. Nach Auffassung der Behörde handelte es sich hierbei um die Unterstützung einer Vereinigung, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet ist. Deshalb sah sie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit des Klägers als nicht mehr gegeben an.
Der Kläger wandte gegen die Entscheidung der Behörde ein, ihm seien die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des Vereins nicht bekannt gewesen. Nach seiner Auffassung habe der Verein lediglich Positionen vertreten, die von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Darüber hinaus machte der Kläger geltend, die Überweisungen seien nicht von ihm selbst, sondern von seiner bevollmächtigten Ehefrau vorgenommen worden. Außerdem seien lediglich geringe Beträge gezahlt worden.
Wie hat das Gericht entschieden?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Bildnachweis: Edgar G. Biehle, Stock-Fotografie-ID: 1249400559
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.