Kurioser Einbruch beim Handballverein: Meisterschale gestohlen oder nur versteckt?
Versteckt ein Täter nach einem Einbruch die Meisterschale eines Handballvereins lediglich aus Spaß in dessen Geschäftsräumen und will er sie nicht behalten, fehlt es hinsichtlich der Trophäe an der für einen Diebstahl erforderlichen Zueignungsabsicht (LG Berlin I, Urt. v. 20.08.2026, Az. 506 KLs 10/26 272 Js 2111/25).
Worum geht es?
Der Angeklagte war zweimal in die Geschäftsstelle des Handball-Bundesligisten Füchse Berlin eingebrochen und hatte dabei insgesamt 24.300 € Bargeld entwendet. Bei einem Einbruch verschwand zudem die knapp drei Kilogramm schwere und aus 925er Sterlingsilber bestehende Meisterschale des Vereins. Zunächst bestand die Sorge, dass die Trophäe eingeschmolzen worden sein könnte. Auch nach der Festnahme des mutmaßlichen Täters Mitte Januar ergaben sich zunächst keine neuen Hinweise auf den Verbleib der Meisterschale.
Im Februar wurde die Meisterschale schließlich bei einer Inventur in einem selten genutzten Keller der Geschäftsstelle der Füchse Berlin wiedergefunden. Der Verein ging zunächst davon aus, dass die Täter die Trophäe dort gezielt versteckt hätten, um sie später aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Der Angeklagte erklärte jedoch vor Gericht, er habe die Meisterschale lediglich zum Spaß versteckt und nicht behalten wollen.
Die Einbrüche bei den Füchsen waren Teil einer von 2023 bis 2026 andauernden Tatserie mit zahlreichen weiteren Einbrüchen und unberechtigten Geldabhebungen mit erbeuteten EC-Karten.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Anchiy, Stock-Fotografie-ID: 1434381343
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