Welche Grenzen setzt der EuGH den Sanktionen von Sportverbänden?
Ein unionsweit geltendes Berufsverbot gegen Fußballfunktionäre ist nur zulässig, wenn es einem legitimen Gemeinwohlziel dient, verhältnismäßig ist und einer wirksamen Kontrolle durch ein unabhängiges Gericht unterliegt (EuGH, Urt. v. 16.07.2026, Az. C-424/24; C-425/24).
Worum geht es?
Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Disziplinarverfahren des italienischen Fußballverbands gegen mehrere ehemalige Funktionäre von Juventus Turin. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, Spielertransfers mit überhöhten Bewertungen durchgeführt zu haben, um künstliche Buchgewinne zu erzielen und dadurch die Vereinsbilanzen zu beschönigen.
Aufgrund dieser Vorwürfe verhängte der italienische Fußballverband gegen zwei Funktionäre ein Verbot, jegliche Tätigkeit im italienischen Fußball auszuüben. Die FIFA erkannte diese Sanktionen später an und weitete sie auf den gesamten internationalen Fußball aus, sodass die Berufsverbote weltweit galten. Das oberste italienische Sportgericht bestätigte die gegen die Funktionäre verhängten Maßnahmen.
Im anschließenden Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union stand nicht die Frage im Mittelpunkt, ob die Funktionäre die ihnen vorgeworfenen Verstöße tatsächlich begangen hatten. Vielmehr ging es um die unionsrechtlichen Anforderungen an derartige Berufsverbote sowie an deren gerichtliche Überprüfung.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Jetlinerimages, Stock-Fotografie-ID: 490722970
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