Wann scheitert ein Arbeitgeber mit der Beweislast für den Zugang einer Kündigung?
Bei einem Fehlen von Realitätskennzeichen in Zeugenaussagen zur Übergabe einer Kündigung, darf das Gericht deren Zugang verneinen und damit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ablehnen (LAG Niedersachsen, Urt. v. 26.05.2025, Az. 4 SLa 442/24).
Worum geht es?
Die Klägerin war seit dem 29.08.2023 als Bürokraft bei der Beklagten beschäftigt. Der Arbeitsvertrag sah in § 4 eine sechsmonatige Probezeit mit zweiwöchiger Kündigungsfrist vor. Nach einer einwöchigen krankheitsbedingten Abwesenheit erschien die Klägerin am 24.10.2023 zur Arbeit. Hierbei ist strittig, ob sie an diesem Tag eine Kündigung erhalten hat – oder nicht.
Einerseits behauptet die Beklagte, der Geschäftsführer habe in Anwesenheit dreier Mitarbeitender der Klägerin eine Kündigung übergeben. Hierbei habe sich die Klägerin geweigert, das Schreiben anzunehmen, woraufhin die Kündigung auf ihren Schreibtisch gelegt worden sei. Hingegen bestreitet die Klägerin den Zugang der Kündigung vollständig. Die Klägerin beantragte daher festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis weder durch die Kündigung vom 24.10.2023 noch durch andere Beendigungstatbestände beendet worden sei.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: BartekSzewczyk, Stock-Fotografie-ID: 2180442734
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