Macht ein Kreuzbandriss im Off-Season-Jogging eines Profisportlers den Arbeitgeber haftbar?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Macht ein Kreuzbandriss im Off-Season-Jogging eines Profisportlers den Arbeitgeber haftbar?

Joggt ein Eishockeyspieler während der trainingsfreien Zeit im Ausland zur Erhaltung seiner Fitness und verletzt sich dabei, liegt kein versicherter Arbeitsunfall i.S.d. § 8 SGB VII vor, sofern der Trainingsplan keine verbindliche Weisung darstellt (LSG München, Urt. v. 16.03.2023, Az. L 3 U 150/23).

Worum geht es?

Der Kläger ist ein professioneller Eishockeyspieler der zum Unfallzeitpunkt im Vertragsverhältnis mit einem deutschen Eishockeyverein stand. Am 09.05.2016 verdrehte er sich beim Joggen in Südtirol das linke Knie und erlitt dabei eine Kreuzbandruptur sowie einen Meniskusschaden, was einen operativen Eingriff erforderlich machte. Zum Unfallzeitpunkt hatte sich der Kläger nach übereinstimmender Auskunft des Vereins für drei Wochen nach dem letzten WM-Einsatz in einer Heimtrainingsphase befunden. Diese wurde vom Arbeitgeber durch einen Trainingsplan begleitet, der aus Sicht des Klägers verbindliche Arbeitsanweisungen enthielt. Das Training sei erforderlich gewesen, um die für sein Arbeitsverhältnis notwendige sportliche Fitness zu erhalten.

Ziel des Klägers war es, das Joggen am Unfalltag als Ausübung seiner beruflichen Verpflichtungen im Rahmen eines sogenannten „Off-Ice-Trainings“ gewertet zu bekommen und damit das Ereignis als versicherten Arbeitsunfall im Sinne des § 8 Abs. 1 SGB VII anzuerkennen. Die zuständige Unfallversicherung lehnte dies jedoch mit Bescheid vom 02.11.2016 ab. Zur Begründung führte sie aus, dass die Joggingeinheit in einem Zeitraum stattfand, in dem der Kläger faktisch Urlaub hatte und die Trainingspläne dabei lediglich empfehlenden Charakter gehabt hätten. Daraufhin beantragte der Kläger die Aufhebung des ablehnenden Bescheids.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: mkitina4, Stock-Fotografie-ID: 1169720793 

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