Schützt das Betriebsratsamt vor dem Ende eines befristeten Vertrags?
Die Wahl eines befristet beschäftigten Arbeitnehmers in den Betriebsrat verpflichtet den Arbeitgeber nicht, ihm nach Ablauf der Befristung eine Weiterbeschäftigung anzubieten. Es dürfen jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Benachteiligung wegen der Betriebsratstätigkeit vorliegen (BAG, Urt. v. 18.06.2025, Az. 7 AZR 50/24). Worum geht es? Der Kläger war seit 2021 bei einem Logistikunternehmen befristet beschäftigt. Im...