Kryptowährung als Arbeitsentgelt?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Kryptowährung als Arbeitsentgelt?

Bis zu einer Pfändungsgrenze kann Arbeitslohn auch in Kryptowährung ausgezahlt werden (BAG, Urt. v. 16.04.2025, Az. 10 AZR 80/24).

Worum geht es?

Geklagt hatte eine Ex-Angestellte eines Marketing-Unternehmens. In ihrem Arbeitsvertrag war vereinbart worden, dass sie für Geschäftsabschlüsse Provisionen erhalten sollte. Die Auszahlung sollte in Ether erfolgen. Ether ist ein Token für Transaktionen, die diese Software verwenden. Wie Bitcoin existiert Ether als Teil eines in sich geschlossenen Peer-to-Peer-Finanzsystems, frei von staatlicher Aufsicht und Intervention.

Obwohl die Frau ihren Arbeitgeber mehrfach zur Zahlung aufforderte, reagierte das Unternehmen zunächst nicht. Schließlich bekam sie einen Teil der Provision in Euro ausgezahlt. Als sie den Rest – in Ether – einklagte, hieß es vom Arbeitgeber, Provisionen in Form von Krypto-Geld auszuzahlen, sei unzulässig. Man habe alle Ansprüche bereits in Euro abgegolten.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: dulezidar, Stock-Fotografie-ID: 1248674189

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