Umzug für ein Arbeitszimmer: Steuerlich absetzbar?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Umzug für ein Arbeitszimmer: Steuerlich absetzbar?

Wer in eine neue Wohnung zieht, um Platz für ein Arbeitszimmer zu bekommen, kann die Umzugskosten nicht von der Steuer absetzen (BFH, Urt. v. 05.02.2025, Az. VI R 3/23).

Worum geht es?

Die Kläger waren wegen Corona plötzlich hauptsächlich im Homeoffice tätig. Es handelt sich um ein Paar mit einem Kind. Sie wohnten in einer Dreizimmerwohnung, weshalb sie zunächst vor allem im Wohn- und Esszimmer arbeiteten. Ein Umzug sollte diese Situation ändern. 2020 zogen sie von der Drei- in eine Fünfzimmerwohnung, um Platz für zwei Arbeitszimmer zu haben. 

Die Kläger führten bei der anfallenden Steuererklärung ihre Kosten für die Arbeitszimmer sowie für den Umzug selbst an. Die Absetzbarkeit der Umzugskosten begründeten sie damit, dass sie beruflich veranlasst waren, weil der Umzug die Arbeitsbedingungen verbessere.

Das Finanzamt hatte den Steuerabzug zunächst abgelehnt. Das Finanzgericht war dagegen der Ansicht, dass die Umzugskosten absetzbar seien.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: tampatra, Stock-Fotografie-ID: 1460990606 

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