„Fördervertrag“ als Arbeitsvertrag: 15-Jähriger kann Arbeitsunfall erleiden

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

„Fördervertrag“ als Arbeitsvertrag: 15-Jähriger kann Arbeitsunfall erleiden

Ein „För­der­ver­trag“ ist ein Ar­beits­ver­trag, weshalb ein Fußballspieler bei einer Verletzung in einem Spiel einen Arbeitsunfall erleidet (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 21.01.2025, Az. L 9 U 3318/23).

Worum geht es?

Ein 15-jäh­ri­ger Fuß­bal­ler spiel­te mit einem „För­der­ver­trag“ in einer Ju­nio­ren­mann­schaft eines Fuß­ball-Bun­des­li­ga-Ver­eins und ver­letz­te sich bei einem Li­ga­spiel.

Der junge Fußballer hatte bei dem Spiel der früheren B-Junioren-Bundesliga eine komplexe Lädierung des Außenmeniskus erlitten. Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, den Vorfall als einen Arbeitsunfall anzuerkennen. Denn auch Verträge wie der des Juniorfußballers könnten jedenfalls vor dem 16. Geburtstag des Spielers kein Beschäftigungsverhältnis begründen.

Der 15-Jährige hatte einen „Fördervertrag“ als Vertragsspieler im Sinn der DFB-„Spielordnung“ unterschrieben und war in das Leistungszentrum des Vereins aufgenommen worden. Der Vertrag enthielt umfangreiche Verpflichtungen für den Spieler, insbesondere zur Teilnahme an allen Trainings und allen Spielen, ohne einen Anspruch auf Spieleinsatz zu gewähren. Auch hatte der Jugendliche etwa am dritten Tage einer Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche AU-Bescheinigung einzureichen. Außerdem sah der Vertrag 30 Tage Urlaub im Jahr und 251 Euro als „monatliches Grundgehalt“ vor.

Das Sozialgericht sah es wie die Berufsgenossenschaft.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: coffeekai, Stock-Fotografie-ID: 1697201747 

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