Gilt eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz als Dienstunfall?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Gilt eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz als Dienstunfall?

Eine Corona-Infektion kann nur dann als Dienstunfall anerkannt werden, wenn sich Ort und Zeitpunkt der Ansteckung konkret feststellen und eindeutig der Dienstausübung zuordnen lassen. Allein die plausible Möglichkeit einer Ansteckung im Dienst genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 26.06.2025, Az. 2 A 10.24).

Worum geht es?

Der Kläger steht als Regierungsamtsrat im Dienst der Bundesrepublik Deutschland und ist beim Bundesnachrichtendienst tätig. Im Oktober 2022 nahm er an einer Auslandsdienstreise teil. Während dieser Reise traten bei ihm typische Symptome einer Corona-Erkrankung auf. Mehrere Schnelltests sowie ein PCR-Test nach der Rückkehr in das Inland bestätigten eine Infektion.

Im Rahmen einer Dienstunfallanzeige machte der Kläger geltend, dass er sich bereits vor der Dienstreise infiziert habe – und zwar während einer Videokonferenz in einem Dienstzimmer seines Vorgesetzten. An dieser Konferenz habe er ohne FFP2-Maske teilgenommen. Auch sein Vorgesetzter sei im Anschluss positiv getestet worden. Der Kläger beantragte die Anerkennung der Corona-Infektion als Dienstunfall. Die Beklagte Bundesrepublik Deutschland lehnte dies jedoch ab.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: fizkes, Stock-Fotografie-ID: 2202479838 

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar