Umsatzsteuer Basiswissen (lange Version)

Geschrieben von: Vereinfacher

Umsatzsteuer Basiswissen (lange Version)

"Ist mein gemeinnütziger Verein eigentlich umsatzsteuerpflichtig?", hat sich jeder Schatzmeister schon gefragt. Steuerberaterin Heide Bley sagt: "Es kommt darauf an!" - Umsätze sind generell steuerpflichtig, aber es gibt Ausnahmen: 1. Die Kleinunternehmerregelung: Bei geringen Umsätzen (Umsatzgrenzen beachten!) muss man keine Umsatzsteuer abführen, darf sie aber auch auf Rechnungen nicht ausweisen. 2. Der ideelle Bereich (Erfüllung des Satzungszwecks) des Vereins ist von der Umsatzsteuer befreit. Anders verhält es sich beim Zweckbetrieb und beim wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

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