Vereinsgesetz: Bundesregierung plant Reform für mehr Transparenz bei Auslandsfinanzierungen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vorgelegt. Ziel der Reform ist es, das beim Bundesverwaltungsamt geführte Ausländervereinsregister zu modernisieren und Finanzierungsstrukturen bestimmter Vereine mit Bezug zu Drittstaaten transparenter zu gestalten.
Hintergrund
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs soll das Vereinswesen wirksamer vor missbräuchlicher Inanspruchnahme geschützt werden. Anlass seien Erkenntnisse, wonach Vereine vereinzelt als Instrument ausländischer Einflussnahme oder extremistischer Bestrebungen genutzt worden seien. Die vorgesehenen Regelungen sollen den Sicherheitsbehörden ermöglichen, entsprechende Vereinsstrukturen und Finanzierungswege künftig besser nachzuvollziehen.
Die geplanten Neuregelungen erfassen jedoch nicht sämtliche Vereine mit internationalen Kontakten oder ausländischen Fördermitteln. Maßgeblich ist vielmehr, ob eine Organisation als Ausländerverein oder ausländischer Verein i.S.d. Vereinsgesetzes einzuordnen ist. Nicht erfasst werden dabei Vereine, deren Mitglieder oder Leitungsorgane überwiegend Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten sind.
Was soll sich ändern?
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Bildnachweis: Alina Vytiuk, Stock-Fotografie-ID: 2174408089
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