Darf ein politischer Verein öffentlich als „linksextrem“ bezeichnet werden?
Die Bezeichnung eines politisch aktiven Vereins als „linksextrem“ kann als zulässige Meinungsäußerung angesehen werden, wenn hierfür eine hinreichende Tatsachengrundlage besteht. Unzulässig bleibt hingegen die Behauptung, der Verein handele satzungswidrig parteipolitisch abhängig.