Veteranenverband und Persönlichkeitsrecht: Wie weit reicht der Gerichtsstand?
Ein Verband kann wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Internetveröffentlichung den gesamten Schaden am Mittelpunkt seiner Interessen einklagen, sofern er anhand der beanstandeten Inhalte individuell identifizierbar ist.