Veteranenverband und Persönlichkeitsrecht: Wie weit reicht der Gerichtsstand?
Ein Verband kann wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch eine Internetveröffentlichung den gesamten Schaden am Mittelpunkt seiner Interessen einklagen, sofern er anhand der beanstandeten Inhalte individuell identifizierbar ist (EuGH, Urt. v. 18.06.2026, Az. C-232/25).
Worum geht es?
Die Fernsehserie „Unsere Mütter, unsere Väter“ aus dem Jahr 2013 schildert die Schicksale von fünf jungen Deutschen während des Zweiten Weltkriegs und enthält unter anderem Darstellungen von Angehörigen der polnischen Heimatarmee (Armia Krajowa – AK), die in Polen erhebliche Kritik auslösten.
Ein ehemaliger Soldat der Heimatarmee sowie ein polnischer Veteranenverband sahen durch die Darstellung ihre Ehre und ihre Persönlichkeitsrechte verletzt und nahmen die deutschen Koproduzenten der Serie gerichtlich auf Unterlassung, Entschuldigung und Schadensersatz in Anspruch.
Das Verfahren warf insbesondere die Frage auf, welche Gerichte innerhalb der Europäischen Union für grenzüberschreitende Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig sind, wenn ein Werk sowohl im Fernsehen mehrerer Mitgliedstaaten ausgestrahlt als auch über das Internet verbreitet wird.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: fotodrobik, Stock-Fotografie-ID: 2214126840
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