Wann haften Vereinsvorstände persönlich für Organisationsfehler?
Unterlässt ein erfahrener Vereinsvorstand naheliegende Sicherheitsmaßnahmen bei einer Vereinsveranstaltung, kann dies ein grob fahrlässiges Organisationsverschulden begründen und zur persönlichen Haftung führen (OLG Brandenburg, Urt. v. 25.09.2024, Az. 7 U 121/23).
Worum geht es?
Dem Verfahren lag ein schwerer Unfall im Rahmen eines Schaufahrens mit Kutschengespannen zugrunde, das von einem Reit- und Fahrverein veranstaltet wurde. Die organisatorische Verantwortung für die Durchführung der Veranstaltung lag bei Mitgliedern des Vereinsvorstands, die zugleich selbst über erhebliche praktische Erfahrung im Umgang mit Kutschen und Gespannen verfügten. Während der Veranstaltung kam es zu einer Kollision zwischen zwei Gespannen, infolge derer eine beteiligte Frau schwer verletzt wurde.
Aufgrund der Schwere der Verletzungen standen erhebliche Schadensersatz- und Haftungsfragen im Raum. Im Rahmen der gerichtlichen Aufarbeitung wurde insbesondere untersucht, ob die verantwortlichen Vorstandsmitglieder die ihnen obliegenden Organisations- und Verkehrssicherungspflichten verletzt hatten.
Wie hat das Gericht entschieden?
…
Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.
Schon Mitglied? Hier einloggen:
Bildnachweis: PRO BALANCE Sp zoo, Stock-Fotografie-ID: 2222220366
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.