Wann ist ein Änderungsantrag im Verein kein eigenständiger Satzungsantrag?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Wann ist ein Änderungsantrag im Verein kein eigenständiger Satzungsantrag?

Die rechtswidrige Zurückweisung eines Änderungsantrags zu einer Satzungsänderung führt zur Unwirksamkeit des gesamten Satzungsänderungsbeschlusses, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Antrag Einfluss auf die Willensbildung der Mitgliederversammlung gehabt hätte (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.12.2021, Az. 3 Wx 134/21).

Worum geht es?

Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Mitgliederversammlung eines eingetragenen Vereins, die am 12. Dezember 2020 pandemiebedingt virtuell durchgeführt wurde. Gegenstand der Tagesordnung war eine Änderung von § 2 Abs. 4 der Vereinssatzung, welcher die grundlegenden Wertvorstellungen und Leitprinzipien des Vereins regelte. Zwei Mitglieder hatten hierzu fristgerecht eine Neufassung beantragt, welche die demokratischen Grundwerte, den Schutz vor Diskriminierung sowie den Umweltschutz betraf. Ein weiteres Mitglied reichte später einen abweichenden Formulierungsvorschlag ein, der einzelne Inhalte deutlich kürzer fasste und teilweise entfallen ließ.

Der Verein behandelte diesen Vorschlag als eigenständigen Satzungsänderungsantrag und wies ihn wegen Fristversäumnis nach § 11 Abs. 5 der Satzung zurück. Das betroffene Mitglied hielt seinen Vorschlag dagegen für einen bloßen Änderungs- bzw. Gegenantrag, der nach der Geschäftsordnung auch noch kurzfristig hätte zugelassen werden müssen. Zusätzlich rügte es, dass ihm in der virtuellen Mitgliederversammlung keine ausreichende Möglichkeit zur Wortmeldung eingeräumt worden sei.

Gleichwohl wurde der ursprüngliche Satzungsänderungsantrag in der Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Anschließend meldete der Verein die Satzungsänderung gemäß § 33 BGB und § 71 BGB zur Eintragung in das Vereinsregister an.

Wie hat das Gericht entschieden?

Dies ist geschützter Inhalt. Du benötigst nur eine kostenlose Mitgliedschaft, um ihn anzusehen. Dafür reicht Deine E-Mail-Adresse.

Schon Mitglied? Hier einloggen:

Bildnachweis: kasto80, Stock-Fotografie-ID: 2203651795

Teile diesen Beitrag

Schreibe einen Kommentar