Zugang zu steuerrechtlichen Gemeinnützigkeits-Unterlagen: Was gilt?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Zugang zu steuerrechtlichen Gemeinnützigkeits-Unterlagen: Was gilt?

Der Zugang zu Unterlagen zur versagten steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit kann wegen der Vertraulichkeit von Sitzungsbeschlüssen, des Steuergeheimnisses und des Fehlens einiger Dokumente zum Antragszeitpunkt abgelehnt werden (BVerwG, Beschl. v. 03.07.2025, Az. 10 B 18.24).

Worum geht es?

Der Kläger hatte von der zuständigen Behörde Informationen zu seiner Ablehnung als steuerrechtlich gemeinnützig angefordert. Dabei ging es insbesondere um bestimmte Sitzungsprotokolle und Besprechungsunterlagen. Einige dieser Dokumente wurden dem Kläger jedoch nicht zugänglich gemacht, da sie als vertraulich eingestuft wurden.

Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger lediglich in Bezug auf einen Teil der beantragten Unterlagen recht, während es die Klage hinsichtlich anderer Unterlagen abwies. Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts bezüglich eines Dokuments und wies die Berufung im Übrigen zurück. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung legten der Kläger sowie die Beklagte Beschwerden ein.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: nathaphat, Stock-Fotografie-ID: 1480777768 

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