Mietzahlungen an eine gemeinnützige GmbH: Steuerliche Anerkennung als Spende?
Zahlungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind auch dann als Spenden steuerlich absetzbar, wenn sie der gGmbH zur Begleichung von Mietverpflichtungen gegenüber dem Gesellschafter dienen (FG Münster, Urt. v. 02.09.2025, Az. 1 K 102/23 E).
Worum geht es?
Der Kläger ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), die sich der Förderung von Kunst und Kultur widmet. Er vermietete an die gGmbH die oberen beiden Stockwerke eines Gebäudes, das für ein Museum genutzt werden sollte, während das Erdgeschoss an einen Gastronomiebetrieb vergeben wurde.
Der Alleingesellschafter spendete in Form einer Patronatserklärung der gGmbH regelmäßig Beträge, die die gGmbH zur Begleichung der Miete für die vom Gesellschafter selbst angemietete Museumsräume verwendete. In den Einkommensteuererklärungen für 2016 bis 2019 setzte er diese Zahlungen als Spenden an und erklärte gleichzeitig gewerbliche Verluste aus der Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, bei der auch das Erdgeschoss als Betriebsvermögen einbezogen wurde.
Das Finanzamt (FA) wies den Spendenabzug zurück, da die Zahlungen nicht unentgeltlich seien. Es argumentierte, dass die Zahlungen nicht fremdnützig seien, sondern indirekt dem Vermögensinteresse des Spenders dienten.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: mdisk, Stock-Fotografie-ID: 1777918914
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