Neue Regeln für die Gemeinnützigkeit: Die wichtigsten AEAO-Neuerungen im Überblick
Mit einer umfassenden Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) hat das Bundesministerium der Finanzen die Verwaltungsauffassung zum Gemeinnützigkeitsrecht in zentralen Bereichen neu ausgerichtet (BMF-Schreiben v. 02.07.2026).
Worum geht es?
Mit Schreiben vom 2. Juli 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) umfassend überarbeitet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Erläuterungen zu den §§ 51, 52, 53, 55, 56, 57, 64, 65, 66 und 67a AO.
Ziel der Änderungen ist es, die bisherige Verwaltungspraxis an die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anzupassen, bestehende Auslegungsfragen zu konkretisieren und den Finanzämtern einheitliche Maßstäbe für die Beurteilung gemeinnütziger Körperschaften an die Hand zu geben. Gleichzeitig werden neue Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung und die Dokumentation wirtschaftlicher Entscheidungen eingeführt.
Was ändert sich?
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Bildnachweis: Mirko Kuzmanovic, Stock-Fotografie-ID: 2192725680
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