Wann gefährdet eine unternehmensverbundene Familienstiftung ihre Gemeinnützigkeit?
Dient eine unternehmensverbundene Stiftung auch der Sicherung privater oder konzernbezogener Interessen der Stifterseite, kann dies ihre Gemeinnützigkeit wegen fehlender Selbstlosigkeit gefährden. Bloße Verstöße gegen satzungsmäßige Vermögenserhaltungspflichten reichen hierfür hingegen nicht aus (BFH, Urt. v. 04.12.2025, Az. V R 11/24).
Worum geht es?
Die Klägerin war eine im Jahr 2015 errichtete rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Nach ihrer Satzung verfolgte sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung wurde von einer Stifterin errichtet, die zugleich eng mit einem umfangreichen Unternehmens- und Konzernverbund verbunden war. Das Vermögen der Stiftung bestand im Wesentlichen aus einer Mehrheitsbeteiligung an einer konzernverbundenen AG. Die AG erfüllte innerhalb eines Unternehmensverbunds eine Finanzierungsfunktion. Die Stiftung übernahm die Beteiligung unter Fortführung einer Stimmbindungsvereinbarung mit einer GmbH, die ebenfalls an der AG beteiligt war. In den Folgejahren stellte die Stifterin der Stiftung weitere Mittel zur Verfügung, die anschließend als Eigenkapital in die AG investiert wurden.
Das Finanzamt sah hierin Verstöße gegen die gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen der §§ 55, 56 und 63 AO. Es vertrat die Auffassung, die Stiftung habe möglicherweise nicht in erster Linie gemeinnützige Zwecke verfolgt, sondern wirtschaftliche, steuerliche und familiäre Interessen der Stifterin gefördert. Insbesondere habe die Konstruktion dazu dienen können, Konzernvermögen steuerlich begünstigt zu sichern sowie Pflichtteilsansprüche innerhalb der Familie zu vermeiden.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: SDI Productions, Stock-Fotografie-ID: 626891352
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