Darf die Presse über Alt-Skandale in Bundesligavereinen berichten?

Geschrieben von: Dr. Dirk Schwenn

Darf die Presse über Alt-Skandale in Bundesligavereinen berichten?

Eine namentliche Berichterstattung über einen wegen Bankrotts verurteilten Ex-Fußballmanager ist auch Jahre nach der Verurteilung zulässig, wenn das öffentliche Interesse an seiner aktuellen Tätigkeit in verantwortungsvoller Position überwiegt (BGH, Urt. v. 16.12.2025, Az. VI ZR 142/24).

Worum geht es?

Der Kläger war Geschäftsführer des Fußballvereins Alemannia Aachen und wurde im Juni 2017 wegen Bankrotts in 39 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten sowie einer Geldauflage von 50.000€ verurteilt. Hintergrund war die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage des Vereins: Um den Stadionneubau zu retten, überwies der Kläger als Geschäftsführer der Alemannia GmbH rund 750.000 Euro an die bereits zahlungsunfähige Alemannia Aachen Stadion GmbH.

Nach Ablauf seiner Bewährungsstrafe arbeitete der Kläger weiterhin in verantwortungsvoller Position als Leiter des Bereichs „Forderungsfinanzierung Sport“ bei einer Bank. Im April 2020 veröffentlichte das Magazin Der Spiegel einen Artikel zur coronabedingten Finanzierungskrise im Profifußball mit dem Titel „Fragwürdige Deals im Fußball“. Darin wurde der Kläger namentlich genannt und seine strafrechtliche Vergangenheit in Verbindung mit seiner neuen beruflichen Rolle thematisiert. Die Berichterstattung stellte heraus, dass der Kläger trotz seiner früheren Verurteilung weiterhin mit finanziellen Entscheidungen im Fußballsektor betraut sei, was in der Branche auf Unverständnis stoße.

Der Kläger erhob Unterlassungsklage gegen den Verlag und berief sich auf sein allgemeines Persönlichkeitsrecht, insbesondere auf sein Resozialisierungsinteresse. Er sah keine Aktualität mehr in der Berichterstattung, insbesondere nachdem seine Bewährungszeit abgelaufen war und sein Führungszeugnis keine Einträge mehr enthielt.

Wie hat das Gericht entschieden?

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Bildnachweis: audioundwerbung, Stock-Fotografie-ID: 458237103 

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