Haft ohne Bewährung für Klimaschützerin
Nachdem eine Klimaaktivistin sich an einem Gemälderahmen festgeklebt hat, ist sie zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden (AG Tiergarten, 26.04.2023).
Worum geht es?
Die 24-Jährige Klimaschützerin und eine weitere Aktivistin der Gruppe Letzte Generation hatten sich im August 2022 mit Sekundenkleber an dem Holzrahmen des Gemäldes ‘‘Ruhe auf der Flucht nach Ägypten‘‘ von Lucas Cranach dem Älteren (1472-1553) festgeklebt. Hierdurch sei ein Schaden in Höhe von 2.385 Euro entstanden.
Vor Gericht erklärte sie, sie nehme seit mehr als einem Jahr an den Aktionen der Letzten Generation teil, aber nicht leichtfertig und unüberlegt. Gerade der Protest in der Gemäldegalerie sei symbolisch gewesen. Sie habe Design studiert und schätze Kulturgüter, weshalb sie darauf geachtet hätte, dass das Gemälde durch eine Glasscheibe geschützt sei. Der Rahmen sei 1952 für 60 Mark erworben worden und daher nicht wertvoll.
Wie entschied das Gericht?
Das AG Tiergarten verhängte eine Haftstrafe von 4 Monaten ohne Bewährung wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung nach § 304 StGB. In Berlin war es das erste Mal, dass gegen einen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation eine Haftstrafe ohne Bewährung verhängt wurde. Eine Bewährungsstrafe komme aber nicht in Betracht, da sich die 24-Jährige uneinsichtig gezeigt und gesagt habe, dass sie sich weiterhin an ähnlichen Aktionen beteiligen werde. Daneben liefen zahlreiche weitere Verfahren gegen die Frau.
Ihr Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, legte umgehend Rechtsmittel ein.
Praxishinweis
Eine Aussetzung einer Haftstrafe zur Bewährung kommt nur in Betracht bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.
Foto: Letzte Generation, 25.08.22 Museumsaktion in Berlin
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