Trotz Vereinsverbot aktiv: Warum der „Combat 18″-Prozess vorzeitig eingestellt wurde
Vier Rechtsextreme standen 25 Prozesstage lang vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, die verbotene rechtsextremistische Organisation „Combat 18“ weitergeführt zu haben. Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren nun gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt (LG Dortmund, Beschl. v. 13.02.2026, Az. 32 KLs 28/24).
Worum geht es?
Das Bundesinnenministerium hatte „Combat 18“ im Jahre 2020 verboten, weil die Gruppierung sich zur NSDAP bekannte und rassistisch, antisemitisch sowie fremdenfeindlich ausgerichtet war.
Die Bundesanwaltschaft wirft den angeklagten (Stanley R., Keven L., Gregor Alexander M. und Robin David S.) vor, trotz des Verbots bis zur Razzia im Frühjahr 2022 mindestens 14 geheime Treffen organisiert zu haben. Einige Treffen dienten der Mitgliederwerbung, ein anderes beinhaltete einen „Leistungsmarsch“. Dabei sollen die Anwärter Fragen zum Nationalsozialismus beantworten müssen. Einer der Männer soll zudem im Namen von „Combat 18“ Rechtsrock-Konzerte veranstaltet und Tonträger sowie Kleidung mit Bezug zur Gruppierung produzieren lassen haben.
Die Bundesanwaltschaft beschuldigt die vier Männern, den organisatorischen Zusammenhalt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“ aufrechterhalten zu haben (§ 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB). Alle Angeklagten verfügen laut Gericht über eine einschlägige rechtsextreme Vorgeschichte, die im bisherigen Verlauf der Hauptverhandlung nicht widerlegt wurde.
Der Prozess begann Ende Juni 2025. Über 25 Prozesstage hinweg präsentierte das Gericht zahlreiche Beweise. Die Angeklagten selbst schwieg zu den Vorwürfen.
Wie hat das Gericht entschieden?
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Bildnachweis: Reinhard Krull, Stock-Fotografie-ID: 2231617106
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